In der Tourismusregion Willisau-Wiggertal wird eine Abgabe von CHF 2.– (Kurtaxe und Beherbergungsabgabe) pro Logiernacht erhoben.
Die Kurtaxe wird für jede Übernachtung von Gästen erhoben.
Keine Kurtaxe haben zu entrichten:
Der Ertrag der Kurtaxe ist zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen, zu verwenden. Der Ertrag der örtlichen Beherbergungsabgabe dient der Finanzierung des örtlichen Tourismusmarketings.